Havarie

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Havarie der Irving Johnson im März 2005

Havarie der Costa Concordia am 13. Januar 2012
Eine Havarie (von arabisch عوار, DMG ʿawār ‚Fehler, Schaden‘) ist eine Betriebsstörung, klassischerweise in Verbindung mit einem Wasserfahrzeug.
Inhaltsverzeichnis
1 Vorgang und Folgen der Havarie
2 Havarien außerhalb der Schifffahrt
3 Siehe auch
4 Einzelnachweise
5 Weblinks
Vorgang und Folgen der Havarie |
Durch die Havarie werden das Fahrzeug und zumeist auch die beförderte Ware in erheblicher Weise in Mitleidenschaft gezogen. Im Extremfall gehen Fahrzeug und Ware verloren. Sowohl das zu Schaden gekommene Fahrzeug als auch sein Eigentümer bzw. seine Passagiere werden als Havarist(en) bezeichnet. In dem Fall, dass das Schiff durch Brand, Kollision oder Maschinenschaden zum Schaden des Befrachters die Reise zeitweilig unterbrechen muss, spricht man versicherungsmäßig von einer Havarie grosse. Die Havarie ist meistens die Folge einer Notsituation, etwa einer Seenot, die nicht oder nur teilweise abgewendet werden konnte. Die Schifffahrt kennt aber auch Havarien, denen keine erkennbaren Notsituationen vorausgingen, etwa bei Explosionen, Auf-Grund-Laufen in seichten Gewässern oder Zusammenstößen bei schlechten Sichtverhältnissen.
Die vermögensrechtliche Abwicklung von Havarieschäden bezeichnet man als Haverei, sie werden meist nach den York-Antwerpener Regeln abgewickelt.
Das Wort „Havarie“ geht auf das heute nicht mehr gebräuchliche Wort „Haferei“ zurück (holländisch averij und haverij, mittelniederländisch haverije, averije, schwedisch haveri, italienisch und portugiesisch avaria, französisch avarie).[1] Unklar ist jedoch, ob dieses Wort seinerseits vom romanisch-französischen havre (Hafen) kommt oder durch Bildung mit der Endsilbe -ei aus Haff gebildet wurde. (Vergleichbar: „Gasterei“ für Gastmahl, wie im Titel des Grimm-Märchens Die wunderliche Gasterei).
Havarien außerhalb der Schifffahrt |
In Deutschland gibt es Havariekommissare, die Verkehrsunfälle im Straßenverkehr mit großem Schadensausmaß untersuchen. Speziell in Österreich spricht man auch im Straßenverkehr bei beschädigten Fahrzeugen, vor allem im Fall von Totalschäden, von havarierten Fahrzeugen oder Havarien. Der Pannenservice wurde in der DDR und wird besonders in Wien manchmal noch als Havariedienst bezeichnet.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Havarie auch für Totalschäden oder Unglücke an oder in Industrieanlagen, Bauwerken, Serveranlagen und ähnlichem benutzt. Er ist inzwischen ein Synonym für einen Unfall größeren Ausmaßes oder mit größeren Folgeschäden geworden. So wird er auch für Unfälle im Reaktorbereich von Kernkraftwerken verwendet. Beispiele sind die Havarien der Atomkraftwerke Tschernobyl, Gundremmingen A und Fukushima I.
Zuweilen spricht man auch – unzutreffend – bei kollidierenden Himmelsobjekten von einer Havarie.
Siehe auch |
- Schiffsunfall
- Katastrophen der Seefahrt
- Kollisionsverhütungsregeln
Massenkarambolage (im Straßenverkehr)- Havarieware
- Bergung
- Lloyds Open Form
Einzelnachweise |
↑ Haferei. Abgerufen am 13. Juli 2015. in Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, 1854
Weblinks |

- www.havariekommando.de
- Havarie Weltkarte bedeutender Ereignisse
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